Auch Vierbeiner kommen am Guggenberger See auf ihre Kosten. Im Bereich des ausgewiesenen Hundestrandes, der sich am östlichen Nebensee befindet, dürfen Vierbeiner frei toben und im Wasser schwimmen. Bitte besuchen Sie den Hundestrand nur, wenn Ihr Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. Während des gesamten Aufenthalts haftet der Hundebesitzer für sich und seinen Hund. Der Hund ist unter Aufsicht zu halten und muss jederzeit unter Kontrolle sein. Bitte entsorgen Sie Müll und Hundekot in die dafür vorgesehenen Behälter.
Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
Bitte beachten Sie:
Außerhalb des Hundestrandes besteht für die Hunde Leinenpflicht. Während der Badesaison ist der Aufenthalt von Hunden am Hauptsee nicht gestattet!
Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)